Cap-Darlehen

Bei einem Cap-Darlehen wird der Zinssatz nach oben hin mit einem Maximum begrenzt. Damit hat der Kreditnehmer eine gewisse Zinssicherheit und kann langfristig kalkulieren.

Das Darlehen wird dabei variabel verzinst, wobei die Verzinsung sich an dem im Kreditvertrag vereinbarten Referenzzinssatz orientiert. Der variable Zinssatz wird hierbei immer für einen kurzfristigen Zeitraum vereinbart, beispielsweise für drei oder sechs Monate. Dies resultiert daraus, dass als Referenzzinssatz zumeist kurzläufige Referenzzinssätze wie Euribor oder Libor gewählt werden. Zu jedem Zinsablauf kann das Darlehen in unbegrenztem Umfang sondergetilgt oder vollständig zurückgeführt werden. Die Rückzahlungsmodalitäten sind dabei gesondert vereinbart. Im Regelfall sind aber Cap-Darlehen endfällige Darlehen.

Für die Zinsabsicherung nach oben verlangt die Bank eine Cap-Prämie. Die Bank wird im Regelfall ein Cap-Darlehen mit einem Gegengeschäft absichern. Diese Absicherung erfolgt durch ein SWAP-Geschäft, bei dem die Zahlungsströme zwischen zwei Kontrahenten getauscht werden. Die Bank erhält von ihrem Kunden einen variablen Zahlungsstrom und tauscht diesen gegen einen festen Zahlungsstrom. Dabei muss die Bank sich ebenfalls gegen steigende Zinsen absichern. Von dem SWAP-Geschäft und der Bankabsicherung bekommt der eigentliche Bankkunde nichts mit. Cap-Darlehen sind immer in Zeiten stark schwankender Zinssätze interessant. Beim rückläufigen Referenzzinssatz partizipiert der Bankkunde an der dadurch entstehendem Zinsersparnis. Bei steigenden Zinsen hat der Bankkunde ein Sicherheitsniveau, das nicht überschritten wird.

Cap-Darlehen sind insbesondere bei Finanzierungen mit großem Volumen verbreitet. Dies liegt daran, dass hier bereits geringe Zinssatzänderungen zu relativ hohen bzw. nennenswerten Zinsbelastungen führen können. Beim Abschluss von Cap-Darlehen wird daher sowohl auf steigende als auch auf fallende Kurse gesetzt. Denkbar ist aber auch eine Begrenzung nach unten - ein so genannter Floor (Zinsuntergrenze). Dies ist immer dann der Fall, wenn die Bank stark fallende Zinsen befürchtet und kein Absicherungsgeschäft vornimmt.