Beamtendarlehen können Konsumkredite aber auch Immobilienfinanzierungen sein

Donnerstag, 01. September 2011

Beamtendarlehen Beamtenkredit (Berlin, 01.09.2011) Obwohl Beamtendarlehen eine sehr attraktive und flexible Finanzierungsform für verschiedene Verwendungsmöglichkeiten darstellen, sind aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen und Konditionen die Interessenten oft nicht ausreichend über die Gestaltungsmöglichkeiten informiert. So bieten sich für die Immobilienfinanzierung z.B. grundsätzlich die sog. Annuitätendarlehen an, bei denen eine Grundschuldeintragung als Sicherheit für das Kreditinstitut fungieren muss. Beamte haben jedoch die Möglichkeit, hierfür von einer ganz besonderen Finanzierungsmöglichkeit mittels des Beamtendarlehens zu profitieren. Bei der Darlehensform des Beamtenkredits handelt es sich um ein tilgungsfreies Darlehen, welches mit einer Lebensversicherung (die dann als Tilgungsversicherung dient) kombiniert wird. Hierbei entfällt die Notwendigkeit einer Grundschuldeintragung, da die Bank die Lebensversicherung und die als besonders hoch eingeschätzte Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit als ausreichende Sicherheit für die Rückzahlungsfähigkeit akzeptiert.

Verwendungsmöglichkeiten eines Beamtendarlehens

Das Beamtendarlehen ist in der Regel in der Höhe begrenzt (üblich sind z.B. max. 80.000 Euro) und an sehr eng umrissene Voraussetzungen geknüpft – dafür ist es aber auch verwendungsfrei. Das bedeutet, dass der kreditnehmende Beamte keinen Verwendungsnachweis für das Geld erbringen muss und die Darlehenssumme in voller Höhe zu Laufzeitbeginn ausgezahlt wird. Er kann das Beamtendarlehen also sowohl z.B. für Anschaffungen von Konsumgütern oder eines Autos verwenden, er kann damit aber auch eine Immobilienfinanzierung bestreiten. Die Rückzahlung erfolgt dabei immer tilgungsfrei – das bedeutet, dass während der Laufzeit des Beamtendarlehens lediglich die Zinsen sowie der Beitrag zur Lebensversicherung gezahlt werden. Die Tilgung erfolgt erst am Laufzeitende durch die Auszahlung der Lebensversicherung.

Vorteile und Fördermöglichkeiten

Das Beamtendarlehen hat neben der schon beschriebenen Verwendungsfreiheit einen weiteren entscheidenden Vorteil: Es ist im Vergleich zu anderen Darlehensformen sehr günstig. Zudem ist das Handling (keine Grundbucheintragung, keine weiteren Sicherheiten) sehr einfach und daher auch günstig bei den Nebenkosten. Je nach Kreditinstitut werden Beamtendarlehen jedoch nur nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen vergeben, z.B. muss der Beamte bei risikoreichen Verwendungen eine Dienstunfähigkeitsversicherung beibringen. Ein Vergleich der Voraussetzungen und Konditionen ist also Pflicht, dafür bekommt der Kreditnehmer auch eine sehr zinsgünstige, flexible und frei verfügbare Darlehenssumme ausbezahlt. Wird das Beamtendarlehen für eine Immobilienfinanzierung benötigt, können ggf. zusätzliche Beträge oder auch Teilbeträge – wie bei einem herkömmlichen Annuitätendarlehen auch – durch Inanspruchnahme von Förderkrediten oder Förderzuschüssen aufgebracht werden. Werden die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, können z.B. KfW-Kredite oder Kreditzuschüsse mit dem Beamtendarlehen kombiniert und optimiert werden. Grundsätzlich muss der Beamte keine Beleihungsgrenze beachten – sollten jedoch sehr hohe Darlehenssummen benötigt werden, kann mittels weiterer Auskünfte und Sicherheitshinterlegungen ggf. auch ein entsprechend höherer Beamtenkreditbetrag ausgezahlt werden. Die Einzelprüfung durch das Kreditinstitut ist hier allerdings Pflicht. Zu prüfen ist entsprechend auch, ob durch die Ansparung von weiterem Eigenkapital das Beamtendarlehen in Zukunft in niedrigerer Höhe für die Realisierung des Immobilienprojekts ausreichend ist. Außerdem kann ein Beamtendarlehen durchaus auch mit einer herkömmlichen Immobilienfinanzierung (sprich: Annuitätendarlehen) in Gemeinschaft aufgenommen werden. Hierbei ist dann jedoch darauf zu achten, dass alle Raten (also Tilgungs-, Zins- und Versicherungsbeträge) regelmäßig aufbringbar sind.

Fazit

Beamtendarlehen sind eine günstige und leicht handelbare Finanzierungsform für entsprechende Berufsgruppen. Beamte können sich darüber eingehend auf Immokredit24.com – dem Portal für Baufinanzierung und Kredite – informieren. Es ist dabei nicht entscheidend, welchem Verwendungszweck das Geld zugeführt wird. Bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen können Beamtendarlehen beispielsweise mit Fördermitteln oder weiteren Darlehen zu einer ganzheitlichen Immobilienfinanzierung beitragen. Grundsätzlich sollte der Interessent aber immer Vorbedingungen und Konditionen der Anbieter breit vergleichen.

Weitere Informationen

» Beamtendarlehen – günstiger Kredit für Beamte
» Immobilienfinanzierung für Beamte – Möglichkeiten und Voraussetzungen

Immobilienfinanzierung nach Personengruppen: Differenzierte Betrachtungsweisen erforderlich

Donnerstag, 18. August 2011

Immobilienfinanzierung (Berlin, 18.08.2011) Für eine optimale passende Immobilienfinanzierung müssen neben der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation auch Stabilität und persönliche Verhältnisse berücksichtigt werden. So ist es z.B. ein großer Unterschied, ob eine selbstständige Einzelperson oder eine junge Familie mit sicherem Einkommen ein Finanzierungsprojekt starten möchte. Entscheidend sind die unterschiedlichen Voraussetzungen für eine Darlehenszusage und die damit zusammenhängenden Angebotskonditionen. Je höher das Risiko vom Kreditinstitut eingeschätzt wird, umso mehr Eigenkapital und Kapitalkosten werden erforderlich, um das Projekt zu realisieren. Durch die unterschiedlichen Gruppen von Darlehensnehmern kommt es hier zu prägnanten Unterschieden mit entscheidender Bedeutung für den Erfolg des Immobilienprojektes.

Beurteilung erfolgt durch das Kreditinstitut

Bei jeder Anfrage für eine Immobilienfinanzierung schätzt das Kreditinstitut Erfolgsaussichten bzw. Ausfallrisiko anhand vorgegebener Kriterien ein. Hierfür ist nicht nur das vorhandene Eigenkapital entscheidend, sondern auch die persönlichen Verhältnisse des Antragstellers. Verfügt dieser beispielsweise als Beamter über ein sehr sicheres regelmäßiges Einkommen, trägt dies positiv zu einer Entscheidung bei. Hinzu kommt, dass Anfragen mit vermeintlich niedrigem Ausfallrisiko die besser konditionierten Angebote erhalten, da die Bank sehr am Abschluss interessiert sein wird. Doch was bedeuten diese Umstände für verschiedene Personengruppen?

Freiberufler und Selbständige

Antragsteller mit selbständigem Gewerbe und zum großen Teil auch Freiberufler (z.B. Anwälte, Ärzte, Fotografen, Künstler etc.) werden im Gegensatz zu „normalen“ Arbeitnehmern sehr viel differenzierter hinsichtlich des Ausfallrisikos beurteilt. Abhängig von der Beleihungshöhe sind vielfältige Voraussetzungen an die erfolgreiche Darlehensvergabe geknüpft: Wie lange besteht die Branchenzugehörigkeit und wie verlief die Umsatz- und Gewinnentwicklung bisher und wie sind die Zukunftsaussichten zu beurteilen? Kann das Einkommen nicht als weitgehend regelmäßig und möglichst sicher eingeschätzt werden, verlangt das Kreditinstitut sog. „Risikoaufschläge“. Die Bank bringt pauschale Abzüge – quasi als Sicherheitspuffer – für die durchschnittlich zu erwartenden Einkünfte in Anrechnung, um die Rückzahlungssicherheit zu erhöhen. Insbesondere diese Personengruppen sind daher gut beraten, sich mit der Anfrage an viele verschiedene Anbieter zu wenden, da die Konditionen sehr unterschiedlich sein können. Generell sollten Gruppen mit stark schwankenden Einkommen mehr Eigenkapital oder anderweitige Sicherheiten einbringen, um die Rückzahlungssicherheit zu erhöhen.

Singles und Familien mit abhängigen Beschäftigungsverhältnissen

Je nach Alter und Familienstand zählen Arbeitnehmer mit „abhängigen“ Beschäftigungsverhältnissen zum größten Feld der privaten Darlehensnehmer für Immobilienfinanzierungen. Die Bank prüft hier die individuellen Vermögens- und Einkommensverhältnisse hinsichtlich Rückzahlungsfähigkeit. Die Absicherung des Darlehens mittels Grundschuldeintragung ist in der Regel ausreichend, wenn regelmäßige Gehaltszahlungen nachgewiesen werden können. Diese Gruppe erlangt am einfachsten Zugang zu den beworbenen Konditionen für eine Immobilienfinanzierung. Unterschiede bestehen freilich im Familienstand und aufgrund des Alters – so ist bei Einbringung eines zusätzlichen Einkommens (z.B. des Ehepartners) oder bei älteren Darlehensnehmern (wo in der Regel mehr Eigenkapital vorhanden ist als bei jungen Interessenten) oft das günstigstmögliche Angebot der Bank greifbar. Werden hingegen Singles oder junge Paare mit minimalem oder ohne Eigenkapital betreut, sind im Angebot meist kleinere Aufschläge enthalten.

Rentner und Pensionäre

Die immer größer werdende Gruppe der Rentner und Pensionäre verfügt zwar über ein sehr sicheres und kontinuierliches Einkommen, hat aber aufgrund der verbliebenen Lebenserwartung oft Schwierigkeiten, noch eine passende Immobilienfinanzierung zu bekommen. Gerade kurze Laufzeiten führen meist zu enorm hohen Raten, die aus der Rente oder Pension nicht bestritten werden können. Hier hilft meist nur ein sehr hoher Eigenkapitalanteil oder die Hinterlegung weiterer Sicherheiten, ggf. auch in Form von Mitschuldnern, z.B. eines leiblichen Kindes.

Fazit

Die passende Immobilienfinanzierung muss auch nach den Gesichtspunkten der persönlichen Verhältnisse des Interessenten gesucht werden. Hier spielen nicht nur Vermögen und Einkommen eine Rolle, sondern auch sozialer Status und die Art der Erwerbstätigkeit. Die Kreditinstitute prüfen vor der Zusage sehr genau, in welcher Situation sich der Antragsteller befindet. Für jeden Faktor, der zur Risikoerhöhung eines Zahlungsausfalles führt, werden Aufschläge auf die Finanzierungskonditionen fällig. Daher sollte der Darlehensnehmer sich vor Abschluss grundlegend und am besten mit Hilfe eines professionellen Beraters (z.B. Finanzberater oder in einschlägigen Internetportalen) über seine Möglichkeiten informieren.

Weitere Informationen

» Immobilienfinanzierung
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