Lebensversicherung vs. Bausparvertrag
Entspannt und finanziell abgesichert in den Lebensabend – für viele Erwerbstätige eines der wesentlichen Lebensziele. Leider hat der Gesetzgeber durch die Rentenreform für Verunsicherung gesorgt. Für viele Bürger ist eine private Absicherung daher immer wichtiger geworden. Leider ist die Entscheidung für das passende Altersvorsorgeprodukt nicht immer einfach. Gerade die Vielfalt macht es schwierig, für die individuelle Lebenssituation die richtige Entscheidung zu treffen.
Eine der vielen Fragen betrifft zum Beispiel die Lebensversicherung und den Bausparvertrag. Obwohl dieser in erster Linie mit dem Sparen für die eigene Immobilie in Verbindung gebracht wird, lässt sich ein Bausparer auch für die Altersvorsorge nutzen. Wo liegen aber die Unterschiede und welche Option lohnt sich wann?
Lebensversicherung: Ideal für den Ruhestand
Eine Lebensversicherung soll das Todesfallrisiko absichern, kann im Fall der Kapitallebensversicherung aber mit einem Ansparvorgang kombiniert werden. Lange war Letztere ein beliebtes Produkt zur Altersvorsorge, hat aber in den Augen vieler Bürger deutlich an Attraktivität verloren. Dafür sind zwei Gründe verantwortlich. Auf der einen Seite steuerliche Veränderungen und andererseits die sinkende Rendite.
Tipp: Eine günstige Lebensversicherung dient oft ausschließlich der Risikovorsorge, hier fehlt der Ansparvorgang. Aus diesem Grund sind – sofern auf ein bestimmtes Ziel hingespart werden soll – günstige Lebensversicherungen genau zu prüfen.
Trotzdem – wer clever mit der Lebensversicherung arbeitet, kann eine vorteilhafte Altersvorsorge betreiben. Erfolgt die Auszahlung als Leibrente im Ruhestand, reduziert sich der zu versteuernde Ertrag erheblich. Eine Tatsache, die der klassische Bausparvertrag nicht bietet. Nach der Zuteilung fällt auf die Erträge die Abgeltungssteuer an.
Wo liegen dann aber die Vorteile des Bausparvertrags? Ein Bausparvertrag kann über die Riester-Rente in die Altersvorsorge eingebunden werden, das Zauberwort heißt Wohnriester. Auf diese Weise fördert der Gesetzgeber a) die private Altersvorsorge und sorgt b) für einen schnelleren Einzug ins Eigenheim. Damit einher gehen besondere steuerliche Regelungen (nachgelagerte Besteuerung). Wer sich stattdessen für den klassischen Bausparvertrag entscheidet, muss den Ertragsteil der Abgeltungssteuer unterwerfen, profitiert aber von den Fördermöglichkeiten für den Bausparvertrag, was die Rendite verbessert.
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